Kaufentscheidungen werden zunehmend von Kundenbewertungen abhängig gemacht. Positive Bewertungen gelten dabei als Indiz für einen hohen Wert von Produkten und Dienstleistungen, wenn dieser von den Abnehmern selbst nur schwer beurteilt werden kann. Dem Lauterkeitsrecht kommt dabei die Funktion zu, die wettbewerbsfördernde Wirkung von Kundenbewertungen abzusichern. Im UWG finden sich Vorgaben für den Bewerter, den Bewerteten und den Betreiber eines Bewertungssystems, auf die in diesem Beitrag eingegangen werden soll.