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Tätowiert ohne Gewerbeberechtigung

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/26ÖBl 2021, 70 - 73 Heft 2 v. 11.3.2021

Die Anerkennung einer Berufsqualifikation aufgrund der Berufserfahrung begründet keine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbeausübung trotz Fehlens der erforderlichen Gewerbeberechtigung ist unlauter iSd Rechtsbruch-Tatbestands.

Eine lauterkeitsrechtliche Prüfung einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit ist ausgeschlossen, solange kein für den Gewerbetreibenden negatives Ergebnis des Anerkennungsverfahren vorliegt.

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