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RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/42ÖBl 2020, 135 - 142 Heft 3 v. 27.4.2020

Wer ein unverändertes und beim Hören wiedererkennbares Audiofragment eines Tonträgers in einen anderen Tonträger einfügt, verletzt das Vervielfältigungsrecht des Tonträgerherstellers.

Ein Tonträger, der Musikfragmente eines anderen Tonträgers enthält, ist keine "Kopie" iSd Verbreitungsrechts des Tonträgerherstellers, weil er weder den gesamten Tonträger noch einen wesentlichen Teil davon übernimmt.

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