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Aufbruch in die 20er-Jahre

EditorialAufsatzChristian SchumacherÖBl 2020/1ÖBl 2020, 1 Heft 1 v. 14.1.2020

"Jedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden."

So bestimmt das E-Government-G seit 1.

Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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