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Politische Collage mit ausgeschnittenen Zeitungsfotos

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/10ÖBl 2020, 41 - 44 Heft 1 v. 14.1.2020

Wer ein rechtmäßig verbreitetes Foto ausschneidet, aufklebt und darunter eine politische Botschaft schreibt, die durch zusätzliche Zeichnungen verstärkt wird, übt das Recht auf freie Meinungsäußerung aus und verletzt nicht das Urheberrecht des Fotografen. Die Pflicht zur Herstellerbezeichnung bleibt dabei jedoch bestehen.

4 Ob 250/18w

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