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Öbl-Leitsätze - Markenrecht - § 33a MSchG - Wer ein Zeichen (nur) als Hinweis auf sein Unternehmen und dessen Tradition verwendet, benutzt es allein damit noch nicht kennzeichenmäßig, dh als Beleg für die Herkunft der Waren und Dienstleistungen

MarkenrechtJudikaturDr. Reinhard HingerÖBl-LS 2017/11ÖBl-LS 2017, 133 Heft 3 v. 17.6.2017

Entscheidung: OLG Wien 5.12.2016, 34 R 109/16y

Normen: § 33a MSchG

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