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§ 43 ABGB

ÖBl-LeitsätzeZivilrechtDr. Gottfried MusgerÖBl-LS 2014/30ÖBl-LS 2014, 120 Heft 3 v. 1.5.2014

OGH 20.1.2014, 4 Ob 228/13b

Schlagwörter:

Schutz des Namens; Verein; Freundeskreis; Unterlassungsanspruch; einseitiges Verhältnis zum Namensträger;

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