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§ 387 Abs 1 EO; Art 103 GMV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtDr. Gottfried MusgerÖBl-LS 2014/28ÖBl-LS 2014, 119 Heft 3 v. 1.5.2014

OGH 20.1.2014, 4 Ob 126/13b

Schlagwörter:

Gemeinschaftsmarke; Zuständigkeit; ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien; einstweilige Verfügung;

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