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Kein Gebrauchsmusterschutz ohne Technizität der Lösung

PatentrechtJudikaturÖBl 2014/30ÖBl 2014, 131 - 133 Heft 3 v. 1.5.2014

Normen: § 1 Abs 1 GMG; § 1 Abs 2 GMG; § 1 Abs 3 GMG; § 18 Abs 1 GMG

Schlagwörter:

Gebrauchsmuster; Anmeldung; Prüfmaßstab; Gesetzmäßigkeit; Erfindung; Computerprogramm; Programmlogik; Technizität; Verfahren zur Lösung von Differentialgleichungen; ;

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