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Unlautere Ausnützung der Bekanntheit des Trikots der Nationalmannschaft

WettbewerbsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut GamerithÖBl 2013/3ÖBl 2013, 12 - 15 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 1 Abs 1 UWG; Art 9 Abs 1 lit c GMV; Art 10 EMRK; § 10 Abs 2 MSchG

Schlagwörter:

Trikot; Nationalmannschaft; unlautere Ausnützung; Bekanntheitsgrad; Rufausbeutung; Unternehmenskennzeichen; Fußball;

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