§ 14 UWG
Mit dieser Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, wie sich Leitungsorgane juristischer Personen beweisrechtlich aus ihrer Verantwortung befreien können, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Verantwortung für Wettbewerbsverstöße gegeben ist.
OGH 4 Ob 79/12i