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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 25 Abs 1 ÄrzteG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/48ÖBl-LS 2012, 249 Heft 6 v. 1.12.2012

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 25 Abs 1 ÄrzteG

Vorliegend stellt der erkennende Senat fest, dass das Standesrecht der Ärzte auch nicht dadurch umgangen werden darf, dass Dritte die Werbetätigkeit vollziehen.

OGH 4 Ob 122/12p

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