§ 1330 ABGB; § 502 Abs 1 ZPO
Im vorliegenden Leitsatz traf der OGH Klarstellungen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1330 ABGB. Er nahm auch darauf Bezug, wann in derartigen Fällen von einer erheblichen Rechtsfrage auszugehen ist.
OGH 28.2.2012, 4 Ob 222/11t