Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, wie sich die Verwendung eines nicht unterscheidungskräftigen Domainnamens als "Google Ad-Word" lauterkeitsrechtlich beurteilen lässt. Kommt dabei der Domain "wetter.tv" wettbewerbsrechtlicher Schutz zu?
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG; § 18 UWG