Zusammenfassung: Die erkennende Instanz befasst sich vorliegend mit der Zulässigkeit von Reichweitenvergleichen von Tageszeitungen, wobei der Frage nachgegangen wurde, ob von einem Rechtsschutzinteresse auszugehen ist, wenn die Klägerin bereits über einen Exekutionstitel verfügt.
Rechtsgrundlagen: § 266 ZPO; § 2 UWG