§ 226 ZPO; § 528 Abs 1 ZPO
In Hinblick auf fehlendes Rechtsschutzbedürfnis geht der OGH im Rahmen seiner Entscheidung unter anderem darauf ein, wie das Vorliegen eines Exekutionstitels dahingehend wirkt und wie dessen Wortlaut auszulegen ist.
OGH 4 Ob 130/11p