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Kein Bildnisschutz für eine auf dem Lichtbild nicht erkennbare Person

UrheberrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung); Manfred Büchele (Anmerkung)ÖBl 2012/12ÖBl 2012, 45 - 47 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH klärend der Frage nach, ob auch eine auf einem Lichtbild nicht erkennbare Person Bildnisschutz genießt und somit an einer Veröffentlichung des Urteils ohne Namensnennung ein Rechtsschutzinteresse besteht.

Rechtsgrundlagen: § 78 UrhG; § 6 MedienG; § 503 ZPO

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