Art 93 GMV; Art 94 GMV; Art 98 GMV
Mit seiner Entscheidung führt der EuGH die Frage einer Klärung zu, wie vorzugehen ist, wenn eine innerstaatliche Rechtsordnung eine Zwangsmaßnahme, die ein mitgliedsstaatliches Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochen hat, nicht kennt.