§ 2 UWG; § 14 UWG
Im Rahmen der Entscheidung des OGH 4 Ob 88/11m wendet sich die erkennende Instanz klärend der Frage zu, ob ein Verhalten wegen Wiederholungsgefahr uneingeschränkt verboten werden kann.
OGH 4 Ob 88/11m
§ 2 UWG; § 14 UWG
Im Rahmen der Entscheidung des OGH 4 Ob 88/11m wendet sich die erkennende Instanz klärend der Frage zu, ob ein Verhalten wegen Wiederholungsgefahr uneingeschränkt verboten werden kann.
OGH 4 Ob 88/11m