§ 43 ABGB
Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob die aus einem Namen einer TOP-Level-Domain "com" gebildete Domain von den angesprochenen Kreisen als Namensträger zugeordnet werden kann. Ist dies Teil der rechtlichen Beurteilung einer Entscheidung?
OGH 17 Ob 15/11x