Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet angesichts des Schlussantrags des Generalanwalts vom 14.4.2011 in der EuGH-Rs Scarlet/Sabarn die Problematik der zivilrechtlichen Haftung von Access-Providern, die den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Webseiten ermöglichen. Neben den technischen Möglichkeiten einer Sperre derartiger Seiten z.B. auf DNS- oder auf IP-Ebene geht Heidinger auf die Bestimmungen des § 81 Abs 1a UrhG ein und prüft, ob ein Unterlassungsanspruch hierbei in der Praxis erfolgreich sein könnte.