§ 6 UrhG; § 80 UrhG; § 9 UWG; § 1 Abs 1 UWG; § 9 Abs 1 UWG
Der OGH ging auf die Frage ein, ob am Begriff "Musiktruch' n oder Musiktruchn" ein urheberrechtlicher Schutz bestehen kann und ob bereits dieser Begriff (als Titel) ein Werk iSd UrhG darstellen kann.