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§ 33a MSchG; § 34 MSchG; § 140 Abs 2 PatG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/67Bl-LS 2011, 109 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das erkennende Gericht klärend der Frage nach, ob in angesprochener Sache von einer rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auszugehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; § 34 MSchG; § 140 Abs 2 PatG

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