Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlichem Aufhebungsverfahren hatte sich der OGH mit dem strittigen Fortbestehen einer einstweiligen Verfügung aufgrund Patentablaufs zu befassen. Weiters waren eine vermeintliche Verunreinigung des Endprodukts und die Umstände einer arzneimittelrechtlichen Zulassung zu klären und die Maßgeblichkeit eines wettbewerbsrechtlichen Befreiungsbetrages in Hinblick auf das Patenrecht einer Analyse zuzuführen.