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§ 78 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/46Bl-LS 2011, 67 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 78 UrhG

Der OGH hatte sich mit seiner Entscheidung der Verwendung des Bildes einer Person zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung unter dem Aspekt der Verletzung von berechtigten Interessen zuzuwenden.

OGH 15.12.2010, 4 Ob 119/10v

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