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A-Fenster Kumulierung von Superlativen ist Alleinstellungswerbung

WettbewerbsrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)ÖBl 2011/17ÖBl 2011, 70 - 71 Heft 2 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat hatte sich mit der kumulierenden Verwendung von Superlativen in Werbeaussagen zu beschäftigen und diese als Alleinstellungswerbung qualifiziert. Welche Voraussetzungen haben vorzuliegen, um eine solche Superlativwerbung, die den Eindruck einer Spitzenstellung des Werbenden vermittelt, zu rechtfertigen?

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 2 UWG; § 2a UWG

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