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§ 1 UrhG; § 3 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtÖBl-LS 2011/24ÖBl-LS 2011, 17 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage Stellung, unter welchen Umständen auch geometrische Formen und allgemein bekannte gemeinfreie Gestaltungselemente urheberrechtsschutzfähig sein können.

Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG

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