Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage Stellung, unter welchen Umständen auch geometrische Formen und allgemein bekannte gemeinfreie Gestaltungselemente urheberrechtsschutzfähig sein können.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage Stellung, unter welchen Umständen auch geometrische Formen und allgemein bekannte gemeinfreie Gestaltungselemente urheberrechtsschutzfähig sein können.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG
Schlagwörter: