vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 269 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/196Bl-LS 2010, 260 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Beweisbedürftigkeit allgemein bekannter Tatsachen.

Rechtsgrundlagen: § 269 ZPO

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!