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§ 14 AußStrG; § 182a ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/198Bl-LS 2010, 261 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 14 AUßStrG; § 182a ZPO

Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen uU eine Aktenwidrigkeit zu sehen ist. Bedingt das Verbot von Überraschungsentscheidungen die Kundgabe der Rechtsansicht des Gerichts vor seiner Entscheidung?

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