§ 1 Abs 5 UWG; § 2 UWG
In vorliegender Sache stellte das erkennende Gericht die Irreführungseignung von Angaben in den Mittelpunkt seiner Entscheidung, wobei im Rahmen einer Werbeaktion die Spitzenstellung eines Produkts behauptet wurde.
OGH 31.8.2010, 4 Ob 132/10f