Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet die Schadenspauschalierung in Form des doppelten angemessenen Entgelts bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wie ist die Anwendung dieses Entschädigungsstandards iZm § 9 UWG zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 9 UWG; § 87 UrhG; § 53 MSchG