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Doppelte angemessene Lizenzgebühr auch bei Eingriffen nach § 9 UWG?

WettbewerbsrechtAufsatzDr. David Plasser, RAÖBl 2010/47ÖBl 2010, 248 - 251 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet die Schadenspauschalierung in Form des doppelten angemessenen Entgelts bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wie ist die Anwendung dieses Entschädigungsstandards iZm § 9 UWG zu sehen?

Rechtsgrundlagen: § 9 UWG; § 87 UrhG; § 53 MSchG

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