§ 2 Abs 1 Z 4 UWG
In vorliegendem Judikat hatte der OGH eine Irreführung durch Unterlassung iZm der Werbung mit statt-Preisen zu behandeln. Nach welchen Kriterien beurteilt sich im Einzelfall die Lauterkeitswidrigkeit?
OGH 16.12.2009, 4 Ob 187/09t
§ 2 Abs 1 Z 4 UWG
In vorliegendem Judikat hatte der OGH eine Irreführung durch Unterlassung iZm der Werbung mit statt-Preisen zu behandeln. Nach welchen Kriterien beurteilt sich im Einzelfall die Lauterkeitswidrigkeit?
OGH 16.12.2009, 4 Ob 187/09t