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§ 24 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/84Bl-LS 2010, 118 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 24 Abs 1 UrhG

Gegenständlich war zu klären, ob der Urheber die Nutzung seines Werks demjenigen, dem er ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, untersagen kann. Wie ist zu entscheiden, wenn das Werk im Auftrag eines anderen geschaffen wird?

OGH 19.11.2009, 4 Ob 163/09p

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