§ 24 Abs 1 UrhG
Gegenständlich war zu klären, ob der Urheber die Nutzung seines Werks demjenigen, dem er ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, untersagen kann. Wie ist zu entscheiden, wenn das Werk im Auftrag eines anderen geschaffen wird?
OGH 19.11.2009, 4 Ob 163/09p