§ 54 Abs 1 MSchG; § 18 UWG
Gegenständliches Judikat behandelt Fragen der Unternehmerhaftung für das Handeln von Hilfspersonen, das dem Unternehmer allerdings in keinster Weise zugute kommt.
OGH 22.9.2009, 17 Ob 9/09m
§ 54 Abs 1 MSchG; § 18 UWG
Gegenständliches Judikat behandelt Fragen der Unternehmerhaftung für das Handeln von Hilfspersonen, das dem Unternehmer allerdings in keinster Weise zugute kommt.
OGH 22.9.2009, 17 Ob 9/09m