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"Goldhasenstreit": Rückverweisung an das Berufungsgericht

MarkenrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)ÖBl 2010/27ÖBl 2010, 131 - 133 Heft 3 v. 1.5.2010

Art 7 Abs 1 lit b-e GMV; Art 7 Abs 2 GMV; Art 52 GMV; § 4 Z 2 dMarkenG; § 8 Abs 2 Z 1-3 dMarkenG; § 8 Abs 3 dMarkenG

In vorliegendem Judikat hatte sich der OGH näher mit den Voraussetzungen und der Geltendmachung der Unzulässigkeit der Eintragung eines Zeichens zu beschäftigen. Wie ist vorzugehen, wenn den Benutzern keine andere Gestaltungsmöglichkeit der geschützten Ware offensteht?

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