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Keine Streitverkündung und keine Nebenintervention in Kartellverfahren

AußerstreitrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)ÖBl 2010/32ÖBl 2010, 155 - 157 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 17 ZPO; ߧ 45 AußStrG; ߧ 48 Abs 1 AußStrG; ߧ 68 Abs 1 AußStrG; Art 6 EMRK; § 7 NahVersG

Der OGH hatte sich mit seinem Erkenntnis mit der Streitverkündung und dem Beitritt als Nebenintervenient im außerstreitigen Kartellverfahren zu befassen.

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