§ 58 MSchG; § 9 Abs 5 UWG; Art 9 MarkenRL
Michael Horak widmet seinen Beitrag der Verwirkung von Ansprüchen aus registrierten Marken. Dabei stellt er markenrechtliche und lauterkeitsrechtliche Überlegungen an und behandelt gemeinschaftsrechtliche Themen und die Zulässigkeit weitergehender, nationaler Verwirkungsregeln. Welchen Zweck verfolgt eine solche Verwirkung und ist sie auch gegenüber nicht registrierten Kennzeichen denkbar?