Art 10 EGV; Art 81 EGV; Art 82 EGV; VO (EG) 2003; § 12 WettbG; § 83 KartG
In vorliegender Sache war die Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung der Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich auf Ersuchen des deutschen Bundeskartellamts einer Analyse zuzuführen. Gegenstand des Vorgehens dabei wurde ein Unternehmen, das im Verdacht wettbewerbsrechtlicher Absprachen iVm der Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen am deutschen Markt stand.