§ 390 Abs 1 EO; § 390 Abs 2 EO; § 156 Abs 1 PatG; § 31 Abs 3 Z 12 ASVG; § 351c Abs 1 ASVG
Geprüft wurde, ob der Tatbestand des Feilhaltens durch die Bekanntgabe des Preises und durch den der Bestätigung der Lieferfähigkeit zu verbindende Antrag auf Aufnahme eines Arzneimittels in den Erstattungskodex des HVSVs erfüllt wird.