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§ 29 UrhG; § 1172 ABGB

ÖBl-LeitsätzeEuropäisches ZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. InnsbruckBl-LS 2010/32Bl-LS 2010, 15 Heft 1 v. 1.2.2010

§ 29 UrhG; § 1172 ABGB

Gegenständlich hatte sich der OGH mit der deklarativen Bedeutung eines Prozesses, der einer Kündigung nach § 29 UrhG nachfolgt, zu befassen. Welche Bedeutung kommt ergo konkret einem solchen Prozess zu?

OGH 8.9.2009, 4 Ob 113/09k

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