§ 29 UrhG; § 1172 ABGB
Gegenständlich hatte sich der OGH mit der deklarativen Bedeutung eines Prozesses, der einer Kündigung nach § 29 UrhG nachfolgt, zu befassen. Welche Bedeutung kommt ergo konkret einem solchen Prozess zu?
OGH 8.9.2009, 4 Ob 113/09k