§ 33a UWG; § 39 Abs 1 GewO; § 39 Abs 2 GewO
Zu klären war in angesprochener Sache die Zuordnung der Ausverkaufsbestimmungen zum Gewerberecht und in diesem Zusammenhang die gewerberechtliche Geschäftsführerhaftung.
OGH 8.9.2009, 4 Ob 139/09h
§ 33a UWG; § 39 Abs 1 GewO; § 39 Abs 2 GewO
Zu klären war in angesprochener Sache die Zuordnung der Ausverkaufsbestimmungen zum Gewerberecht und in diesem Zusammenhang die gewerberechtliche Geschäftsführerhaftung.
OGH 8.9.2009, 4 Ob 139/09h