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Vorabentscheidungsantrag des OGH zur Auslegung der EG-VO über die Top Level Domain ".eu"

WettbewerbsrechtJudikaturUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck; Manfred Büchele (Anmerkung)ÖBl 2010/5ÖBl 2010, 23 - 28 Heft 1 v. 1.2.2010

Art 21 Abs 1 VO (EG) 874/2004 ; Art 21 Abs 3 VO (EG) 874/2004

Vorliegendes Erkenntnis befasst sich eingehend mit dem Erwerb der Domain ".eu". Fraglich war in weiterer Folge die vermeintlich bösgläubige Anmeldung einer Marke und das Abweichen der Marke von einer Domainregistrierung. Kann dieses Vorgehen Verwechslungsgefahr begründen?

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