Zusammenfassung: Der OGH äußerte sich zur Bindungswirkung von EuGH-Entscheidungen im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren und nahm zur Frage Stellung, welchen Einfluß diese Entscheidungen auf die Auslegung von Rechtsnormen durch nationale Gerichte haben können.
Rechtsgrundlagen: Art 234 EG; § 12 ABGB