Zusammenfassung: Der EuGH befaßte sich mit der Frage, ob die Bestimmungen der GGV auf im Rahmen von Auftragsarbeiten entworfenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster angewandt werden können. Gamerith geht im Anschluß auf die Hintergründe dieser Entscheidung ein und beleuchtet den Anlaßfall.
Rechtsgrundlagen: Art 11 GGV; Art 14 Abs 1 GGV; Art 14 Abs 3 GGV; Art 234 EGV