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§ 10 Abs 2 MSchG; § 10 Abs 3 MSchG; Art 6 Abs 1 lit c MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/191Bl-LS 2009, 163 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 10 Abs 2 MSchG; § 10 Abs 3 MSchG; Art 6 Abs 1 lit c MarkenRL

Der OGH hielt fest, daß für die Prüfung, ob eine unlautere Nutzungshandlung und somit ein Eingriff in die Rechte des Markeninhabers vorliegt, nicht nur § 10 Abs 2 und 3 MSchG, sondern auch die Kriterien des EuGH zu Art 6 Abs 1 MarkenRL zu beachten sind.

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