§ 1 UWG; § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UWG; § 1 Abs 4 Z 8 UWG
Der OGH beschäftigte sich mit dem Fall eines Medienunternehmens, das in einem Lichtbild, das im Rahmen eines redaktionellen Beitrags abgedruckt wurde, Werbeaufschriften eines Mitbewerbers entfernt und überdeckt hatte. Er prüfte, ob dies eine gezielte Behinderung von fremden Werbemaßnahmen und somit eine Verletzung des § 1 Abs 1 Z 1 UWG darstellt.