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§ 18 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i. R., Vizepräsident d. OGH i. R.Bl-LS 2009/160Bl-LS 2009, 114 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 18 UWG

Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Unternehmer für in seinem Auftrag für das Unternehmen tätig werdende Personen einzustehen hat, wenn diese eine wettbewerbswidrige Handlung setzen.

OGH 20.1.2009, 4 Ob 153/08s - Fußball-Lieblinge

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