Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung setzt sich mit dem urheberrechtlichen Werksbegriff auseinander und befasst sich mit der Frage, welche Werke urheberrechtlich schützbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UrhG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung setzt sich mit dem urheberrechtlichen Werksbegriff auseinander und befasst sich mit der Frage, welche Werke urheberrechtlich schützbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UrhG
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