Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob Absprachen zwischen Unternehmen, die demselben Konzern angehören am Kartellverbot des Art 81 Abs 1 EGV zu messen sind.
Rechtsgrundlagen: Art 81 Abs 1 EGV
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