Zusammenfassung: Die vom BGH dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage könnte mittelbar Auswirkungen auf das österreichische Zugabenverbot gem § 9a UWG haben.
Rechtsgrundlagen: § 3 dUWG; § 4 dUWG; Art 234 EG; § 9a UWG
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Zusammenfassung: Die vom BGH dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage könnte mittelbar Auswirkungen auf das österreichische Zugabenverbot gem § 9a UWG haben.
Rechtsgrundlagen: § 3 dUWG; § 4 dUWG; Art 234 EG; § 9a UWG
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